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Apr

Reisebeschränkungen Teil 3 – 29.04.2020

Liebe Dauercamperinnen und liebe Dauercamper,
die Bundesregierung hat einen langsamen Einstieg in den Tourismus beschlossen. Dies ist in den letzten Tagen schon vermehrt in den Medien zu sehen gewesen. Nun ist es auch offiziell. Ab dem 01.05.2020 dürfen ausschließlich Dauercamper mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder ihren Dauerstellplatz nutzen. Ein Zweitwohnsitz auf unserem Campingplatz ist nicht gestattet.
Der Campingplatz ist allerdings immer noch geschlossen. Dies schließt alle Einrichtungen (inkl. Sanitärgebäude) und auch die Spielplätze mit ein. Die Ein- und Ausfahrtstore werden auch weiterhin geschlossen bleiben. Sie können über die Pforte neben dem Einfahrtstor auf den Campingplatz kommen.
Auf dem Campingplatz ist auch der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen zu halten und auch die geltenden Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten.

Dies ist der erste Schritt in die neue Campingsaison und wir hoffen, dass auch bald weitere Schritte folgen.

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